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Alle Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick

Welcher Betrag steht Ihnen bei welchem Pflegegrad zu?

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Junge Frau und Seniorin schauen gemeinsam auf ein Smartphone

Wer wissen will, was ihm zusteht, findet im Netz vor allem Halbwissen und veraltete Zahlen. Deshalb hier die vollständige Übersicht – nachgeführt, wenn der Gesetzgeber etwas ändert, und mit sichtbarem Stand-Datum unter der Tabelle.

Was viele nicht wissen: Diese Leistungen lassen sich weitgehend kombinieren. Wer alle Töpfe abruft, kommt auf eine Summe, die eine Betreuung zu Hause oft erst tragfähig macht.

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Leistungen je Pflegegrad, monatlich
Leistung Grad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflegegeld 347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung 796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages- und Nachtpflege 721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege 131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

Unabhängig davon stehen Ihnen zu

  • 131 € pro Monat – zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote; nicht abgerufene Beträge sind übertragbar (ab Pflegegrad 1)
  • 3.539 € pro Kalenderjahr – gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, seit Juli 2025 zusammengefasst (ab Pflegegrad 2)
  • 42 € pro Monat – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen (ab Pflegegrad 1)
  • 4.180 € je Maßnahme – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche, Treppenlift oder Türverbreiterung (ab Pflegegrad 1)

Stand: August 2026. Die Beträge legt der Gesetzgeber fest und passt sie regelmäßig an. Wir führen sie hier nach – im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Pflegekasse.

Pflegegeld

Wird die Pflege zu Hause durch Angehörige oder selbst beschaffte Kräfte sichergestellt, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 monatlich Pflegegeld aus. Es wird ohne Nachweis überwiesen und steht frei zur Verfügung – genau deshalb passt es zu einer 24-Stunden-Betreuung.

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Regelmäßige Beratungsbesuche sind Voraussetzung: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich.

Pflegegeld richtig einsetzen →

Pflegesachleistung

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst Aufgaben, rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab. Sie können Pflegegeld und Sachleistung anteilig kombinieren: Wird die Hälfte des Sachleistungsbetrags verbraucht, bleibt die Hälfte des Pflegegeldes bestehen.

Diese Kombination ist bei einer 24-Stunden-Betreuung mit ergänzender medizinischer Versorgung der Regelfall.

Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 steht monatlich ein zweckgebundener Betrag für Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet – und nicht abgerufene Beträge lassen sich in Folgemonate übertragen.

Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege nutzen →

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit Juli 2025 sind beide Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst, den Sie flexibel aufteilen können. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Gedacht ist er für den Ausfall der Pflegeperson – auch stundenweise, nicht nur für ganze Urlaubswochen.

Genau dieser Topf bleibt in den meisten Familien ungenutzt, weil ihn kaum jemand kennt.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen werden ab Pflegegrad 1 monatlich bezuschusst und kommen zuzahlungsfrei nach Hause. Sie müssen nichts vorstrecken.

Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse →

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für den barrierefreien Umbau gibt es ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss je Maßnahme – für die bodengleiche Dusche, den Treppenlift, die verbreiterte Tür. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, erhöht sich der Betrag.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Wer erst umbaut und dann fragt, geht leer aus.

Barrierefreies Bad an einem Tag →

Tages- und Nachtpflege

Teilstationäre Angebote lassen sich zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung in Anspruch nehmen, ohne dass diese gekürzt werden. Für viele Familien ist ein Tag Tagespflege pro Woche die Entlastung, die den Rest tragfähig macht.

Und die Steuer?

Zusätzlich zu allen Leistungen der Pflegekasse lassen sich Betreuungskosten steuerlich geltend machen – als haushaltsnahe Dienstleistung oder als außergewöhnliche Belastung. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihren Verhältnissen ab.

Pflegekosten von der Steuer absetzen →

Was davon in Ihrem Fall zusammenkommt

Diese Tabelle zeigt, was möglich ist – nicht, was in Ihrer Situation tatsächlich greift. Das hängt vom Pflegegrad ab, davon, ob ein Pflegedienst eingebunden ist, und davon, was bereits genutzt wird.

Rufen Sie uns an, dann gehen wir es gemeinsam durch. Erfahrungsgemäß bleibt in fast jeder Familie mindestens ein Topf ungenutzt.

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