Pflegen Sie einen Angehörigen?
Was viele Pflegebedürftige nicht wissen: Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie sich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstatten lassen – zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektion oder Bettschutzunterlagen.
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Mit diesen zuzahlungsfreien Produkten sollen pflegende Angehörige finanziell entlastet werden. Die Pflegekasse übernimmt dafür monatlich ein festgelegtes Budget. Die Lieferung kommt bequem nach Hause, Sie müssen nichts vorstrecken.
Voraussetzung ist ein entsprechender Bedarf nach § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall. Privatversicherte gehen in Vorleistung und beantragen die Erstattung bei ihrer Pflegekasse selbst.
Was zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehört
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
- Schutzschürzen
- Mund-Nasen-Schutz
Die Höhe des monatlichen Budgets legt der Gesetzgeber fest und passt sie regelmäßig an. Den aktuell gültigen Betrag nennen wir Ihnen im Beratungsgespräch.
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Sagen Sie uns, was Sie brauchen – wir sagen Ihnen, was möglich ist und welche Zuschüsse infrage kommen.
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