Achtung: Aus Gründen der Erholung und Gesundheit des Personals ist es erforderlich, dass die Betreuerin 2,5 Stunden am Zag und mindestens einen Tag pro Monat frei hat. Bei Nachteinsätzen ist ein zusätzlicher Ausgleich am Tag notwendig.
DIESER FRAGEBOGEN WIRD EIN BESTANDTEIL DES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES. BITTE FÜLLEN SIE IHN AUSFÜHRLICH UND VOLLSTÄNDIG AUS. UNVOLLSTÄNDIGE ANGABEN FÜHREN UNTER UMSTÄNDEN ZU SPÄTEREN MISSVERSTÄNDNISSEN ODER MEHRKOSTEN.