Klar beantwortet
Die Fragen, die uns Familien am häufigsten stellen – ehrlich beantwortet, auch dort, wo die Antwort unbequem ist. Fehlt Ihnen etwas? Rufen Sie an, wir erklären es Ihnen persönlich.
Rechtliches und Sicherheit
Ist die Beschäftigung osteuropäischer Betreuungskräfte legal?
Ja. Für Polen und Bulgarien gilt seit 2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU, ukrainische Betreuungskräfte arbeiten auf Grundlage der geltenden Aufenthalts- und Arbeitsregelungen. Entscheidend ist, dass die Betreuungskraft ordentlich angestellt und versichert ist – und genau das ist bei den von uns vermittelten Kräften der Fall: Sie sind über unsere osteuropäischen Partnerunternehmen kranken-, sozial- und haftpflichtversichert. Den Nachweis darüber liefert die A1-Bescheinigung.
Was ist eine A1-Bescheinigung – und warum geht es ohne sie nicht?
Die A1-Bescheinigung ist der amtliche Nachweis, dass eine Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist. Bei polnischen Kräften stellt sie der Sozialversicherungsträger ZUS aus; sie bestätigt Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung. Bei einer Prüfung durch die Behörden ist dieses Dokument das Erste, wonach gefragt wird. Fehlt es, handelt es sich um Schwarzarbeit – mit allen Folgen für den Haushalt, in dem die Kraft tätig ist.
Warum sollte ich über eine Agentur gehen statt privat zu suchen?
Weil Sie damit abgesichert sind. Wenn eine Betreuungskraft ausfällt, erkrankt oder die Chemie einfach nicht stimmt, kümmern wir uns um Ersatz – Sie stehen nicht plötzlich ohne Betreuung da. Die Verträge sind mit zwei Wochen Frist kündbar, die Versicherung ist geklärt, die Papiere stimmen. Bei einer privat organisierten Lösung tragen Sie all das allein, und im schlimmsten Fall haften Sie für eine illegale Beschäftigung.
Wie sind die Kündigungsfristen geregelt?
Die Verträge mit unseren Kooperationspartnern können schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Verstirbt die betreute Person, endet der Vertrag in der Regel nach sieben Tagen. Sie binden sich also nicht auf lange Sicht – die Betreuung passt sich an, wenn sich die Situation ändert.
Alltag und Aufgaben
Arbeitet die Betreuungskraft tatsächlich rund um die Uhr?
Nein – und das ist ein wichtiger Punkt, den viele Anbieter unklar lassen. „24 Stunden“ beschreibt die Anwesenheit im Haushalt und die Bereitschaft, nicht durchgehende Arbeitszeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Nachts, etwa zwischen 22:00 und 6:30 Uhr, besteht Rufbereitschaft – eine durchgehende Sitznachtwache ist damit nicht abgedeckt. Der Betreuungskraft stehen täglich mindestens drei Stunden Pause oder wahlweise ein freier Tag pro Woche zu.
Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft?
Den Alltag: Unterstützung beim Aufstehen, Waschen und Ankleiden, Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten, Kochen und gemeinsame Mahlzeiten, Wäsche und Hausarbeit, Einkäufe, Begleitung zu Arztterminen und Spaziergängen. Dazu kommt etwas, das sich schlecht auflisten lässt und doch am meisten zählt: Gesellschaft. Jemand ist da, mit dem man reden kann.
Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft nicht?
Keine medizinische Behandlungspflege. Injektionen, Wundversorgung, das Wechseln von Kathetern oder Infusionen gehören in die Hände eines ambulanten Pflegedienstes oder einer examinierten Pflegefachkraft. Beides lässt sich gut kombinieren: Die Betreuungskraft ist rund um die Uhr im Haus, der Pflegedienst kommt für die medizinischen Aufgaben hinzu. Auch schwere Handwerks- oder Gartenarbeiten gehören nicht zu den Aufgaben.
Sprechen die Betreuungskräfte Deutsch?
Die Deutschkenntnisse unterscheiden sich – von Grundkenntnissen für den Alltag bis zu fließendem Deutsch. Wir sagen Ihnen bei jeder vorgeschlagenen Kraft offen, auf welchem Niveau sie sich verständigen kann. Wie viel Sprache nötig ist, hängt von der Situation ab: Bei einer Demenzerkrankung oder wenn viel gesprochen wird, sollte das Niveau höher liegen als bei überwiegend hauswirtschaftlicher Unterstützung.
Was ist bei Demenz zu beachten?
Die vertraute Umgebung ist bei Demenz kein Komfort, sondern ein Stabilitätsanker: Bekannte Räume, feste Abläufe und ein immer gleiches Gesicht geben Orientierung, wenn das Gedächtnis sie nicht mehr liefert. Genau darin liegt die Stärke der häuslichen Betreuung gegenüber einem Umzug ins Heim. Wir achten bei der Auswahl besonders auf Erfahrung mit Demenz und auf ausreichende Sprachkenntnisse.
Voraussetzungen und Organisation
Welche Voraussetzungen muss mein Zuhause erfüllen?
Die Betreuungskraft braucht ein eigenes, möbliertes und verschließbares Zimmer mit Tageslicht, das ausschließlich ihr zur Verfügung steht. Der Zugang zu Bad und Küche muss jederzeit uneingeschränkt möglich sein, und ein WLAN-Zugang sollte vorhanden sein. Kost und Logis werden im Rahmen des normalen Verbrauchs vom Haushalt gestellt. Ein eigenes Bad ist nicht erforderlich, wohl aber ein Rückzugsort.
Wie schnell ist eine Betreuungskraft da?
Nach dem Analysegespräch stellen wir Ihnen in der Regel innerhalb von fünf bis sieben Tagen passende Kandidatinnen vor – mit Lebenslauf, Erfahrungen und Foto. Nach der Vertragsunterzeichnung dauert die Anreise ebenfalls meist fünf bis sieben Tage. In dringenden Fällen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, versuchen wir es schneller einzurichten.
Wie lange bleibt eine Betreuungskraft, und wie läuft der Wechsel?
Betreuungskräfte arbeiten im Wechsel. In der Regel bleibt eine Kraft sechs bis neun Wochen am Stück im Haushalt und fährt anschließend für eine Erholungsphase nach Hause, während die zweite Kraft übernimmt. Idealerweise pendeln dieselben zwei Personen, sodass beide den Haushalt und die betreute Person kennen. Beim Wechsel legen wir Wert auf einen gemeinsamen Übergabetag: Beide Betreuungskräfte sind einen Tag lang zusammen vor Ort. So werden Gewohnheiten, Medikamente, Vorlieben und Besonderheiten direkt von Kollegin zu Kollegin weitergegeben – und die Familie muss nicht alles noch einmal von vorn erklären.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft nicht zu uns passt?
Dann sagen Sie es uns. Betreuung ist eine sehr persönliche Angelegenheit, und nicht jede Kombination funktioniert – das ist normal und niemandem vorzuwerfen. Wir schlagen Ihnen dann andere Kandidatinnen vor und organisieren den Wechsel. Dafür sind wir da.
Was passiert, wenn die betreute Person ins Krankenhaus muss?
Sie entscheiden, ob die Betreuungskraft im Haus bleibt oder vorübergehend zurückreist. Während der Abwesenheit pausiert der Vertrag – in dieser Zeit entstehen Ihnen keine Kosten. Nach der Entlassung wird die Betreuung fortgesetzt.
Sind Sie auch während der laufenden Betreuung erreichbar?
Ja. Mit der Anreise endet unsere Aufgabe nicht. Wenn im Alltag Fragen auftauchen, etwas nicht rund läuft oder sich die Situation verändert, sind wir Ihre Ansprechpartner – auf Deutsch, ohne Umweg über eine ausländische Agentur.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Nein, für die Betreuung selbst nicht. Ein Pflegegrad ist aber die Voraussetzung dafür, Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen – und die senken Ihre Eigenbeteiligung deutlich. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt oder er zu niedrig eingestuft wurde, sagen wir Ihnen, wie Sie vorgehen.
Kosten und Finanzierung
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?
Das lässt sich seriös nicht pauschal beantworten, weil es von zwei Dingen abhängt: wie viel Unterstützung tatsächlich gebraucht wird und welche Deutschkenntnisse die Betreuungskraft mitbringen soll. Deshalb erstellen wir Ihnen ein Angebot, das auf Ihre Situation zugeschnitten ist – schriftlich und nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Sie erfahren vorab genau, was auf Sie zukommt; Nachforderungen gibt es nicht.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?
Die Pflegekasse übernimmt nicht die gesamten Kosten, beteiligt sich aber spürbar. Je nach Pflegegrad und Situation kommen infrage: Pflegegeld für die selbst beschaffte Pflege, Verhinderungspflege, der monatliche Entlastungsbetrag, Leistungen für Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Welche Bausteine sich in Ihrem Fall kombinieren lassen, rechnen wir gemeinsam mit Ihnen durch.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
In der Regel ja. Die Aufwendungen lassen sich häufig als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen, in bestimmten Fällen auch als außergewöhnliche Belastung. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab – dazu sollten Sie Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Die notwendigen Belege erhalten Sie von uns.
Fallen neben der Betreuung weitere Kosten an?
Kost und Logis stellt der Haushalt – im Rahmen des normalen Verbrauchs, also so, wie für ein weiteres Haushaltsmitglied. Ein gesondertes Entgelt dafür wird nicht berechnet. Hinzu kommen die Fahrtkosten für An- und Abreise der Betreuungskraft; diese fallen bei jedem Wechsel an. Wie hoch sie ausfallen, hängt von Herkunftsland und Entfernung ab – wir weisen sie in Ihrem Angebot offen aus. Für die Nutzung von Telefon oder Internet berechnen wir nichts.
Muss ein Internetzugang vorhanden sein?
Ja, ein WLAN-Zugang im Haushalt sollte vorhanden sein. Die Betreuungskraft lebt über mehrere Wochen weit weg von ihrer eigenen Familie – der tägliche Kontakt nach Hause über Videotelefonie ist für sie wichtig und trägt maßgeblich dazu bei, dass sie gern und länger bleibt. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht; es geht allein um den Zugang. Heute gehört das ebenso zu den Voraussetzungen wie das eigene Zimmer.
Fragen Sie uns einfach
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