Pflegegrad beantragen: So läuft die Begutachtung ab
Vom Antrag bis zum Bescheid – und was Sie tun können, wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt
Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Ohne ihn gibt es kein Pflegegeld, keinen Entlastungsbetrag und keinen Zuschuss für den barrierefreien Umbau. Trotzdem warten viele Familien zu lange mit dem Antrag – oft aus dem Gefühl heraus, es sei „noch nicht so weit“.
Das ist verständlich, kostet aber Geld. Denn Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem der Bedarf entstanden ist. Wer zögert, verschenkt jeden Monat bares Geld.
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
| Leistung | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tages- und Nachtpflege | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Vollstationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Unabhängig davon stehen Ihnen zu
- 131 € pro Monat – zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote; nicht abgerufene Beträge sind übertragbar (ab Pflegegrad 1)
- 3.539 € pro Kalenderjahr – gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, seit Juli 2025 zusammengefasst (ab Pflegegrad 2)
- 42 € pro Monat – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen (ab Pflegegrad 1)
- 4.180 € je Maßnahme – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche, Treppenlift oder Türverbreiterung (ab Pflegegrad 1)
Stand: August 2026. Die Beträge legt der Gesetzgeber fest und passt sie regelmäßig an. Wir führen sie hier nach – im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Pflegekasse.
Schritt 1: Den Antrag stellen
Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt ist. Ein formloser Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Ein Anruf reicht ebenfalls – lassen Sie sich dann aber das Datum bestätigen.
Wichtig ist allein das Datum. Es entscheidet darüber, ab wann gezahlt wird. Wenn Sie unsicher sind, ob der Bedarf schon ausreicht: Stellen Sie den Antrag trotzdem. Eine Ablehnung kostet nichts außer dem Aufwand, ein zu spät gestellter Antrag dagegen mehrere hundert Euro im Monat.
Schritt 2: Der Besuch des Medizinischen Dienstes
Nach dem Antrag meldet sich ein Gutachter zu einem Hausbesuch an. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten das Unternehmen Medicproof. Der Termin dauert meist ein bis zwei Stunden.
Begutachtet wird nicht die Krankheit, sondern die Selbstständigkeit. Die entscheidende Frage lautet nicht „Was fehlt Ihnen?“, sondern „Was können Sie noch allein, und wobei brauchen Sie Hilfe?“ Bewertet wird in sechs Bereichen, die unterschiedlich stark ins Gewicht fallen:
- Mobilität – aufstehen, umsetzen, Treppen steigen (10 Prozent)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Erinnern, Verstehen (zusammen mit dem nächsten Punkt 15 Prozent)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Unruhe, nächtliches Umherwandern, Ängste
- Selbstversorgung – Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang (40 Prozent)
- Umgang mit Krankheit und Therapie – Medikamente, Arztbesuche, Verbände (20 Prozent)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)
Aus den Einzelbewertungen ergeben sich Punkte zwischen 0 und 100. Diese Punktzahl bestimmt den Pflegegrad.
Der häufigste Fehler: den guten Tag zeigen
Viele ältere Menschen möchten sich nichts anmerken lassen. Sie stehen an diesem Tag besonders früh auf, ziehen sich sorgfältig an und beantworten jede Frage mit „Das geht schon.“ Das ist menschlich – und führt regelmäßig zu einer zu niedrigen Einstufung.
Sprechen Sie vorher darüber. Es geht nicht darum, etwas vorzuspielen, sondern darum, den Alltag realistisch zu schildern: auch die schlechten Tage, auch die Nächte, auch das, was nur mit Hilfe funktioniert.
Seien Sie als Angehörige beim Termin dabei. Sie sehen Dinge, die die betroffene Person selbst nicht mehr wahrnimmt oder nicht ansprechen möchte.
Das Pflegetagebuch: Ihr wichtigstes Werkzeug
Führen Sie zwei bis vier Wochen vor dem Termin ein einfaches Protokoll. Notieren Sie täglich, wobei Sie geholfen haben, wie lange es gedauert hat und was ungewöhnlich war.
Ein solches Tagebuch macht sichtbar, was im Gespräch untergeht: dass die Nacht dreimal unterbrochen war, dass das Anziehen zwanzig Minuten statt fünf dauert, dass Medikamente ohne Erinnerung vergessen werden. Der Gutachter sieht nur einen Ausschnitt von zwei Stunden – Ihr Protokoll zeigt den Monat.
Wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt
Sie haben einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Auch dafür genügt ein formloses Schreiben; die Begründung können Sie nachreichen.
Fordern Sie zunächst das vollständige Gutachten an – Sie haben ein Recht darauf. Gehen Sie es Punkt für Punkt durch und vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch. Häufig finden sich Bereiche, die schlicht nicht erfasst wurden, etwa nächtlicher Hilfebedarf oder der Aufwand bei beginnender Demenz.
Widersprüche sind keine Seltenheit und sie sind oft erfolgreich. Unterstützung bekommen Sie kostenlos bei den Pflegestützpunkten, bei der Verbraucherzentrale oder bei Sozialverbänden wie VdK und SoVD.
Und dann?
Sobald der Pflegegrad feststeht, wissen Sie, welche Mittel zur Verfügung stehen – und können planen. Genau an diesem Punkt beraten wir Sie: welche Leistungen sich kombinieren lassen, was davon in eine Betreuung zu Hause fließen kann und was das für Ihre Situation bedeutet.