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Pflegegrad 5: Was Ihnen zusteht

Der höchste Pflegegrad – und was zu Hause noch möglich ist

5 Min. Lesezeit memoria24

Zwei Hände halten sich am Krankenbett

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe. Die Leistungen der Pflegeversicherung erreichen hier ihr Maximum – und gleichzeitig stellt sich die Frage nach den Grenzen der häuslichen Versorgung am deutlichsten.

Leistungen bei Pflegegrad 5

schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung · 90 bis 100 Punkte in der Begutachtung

Monatliche Leistungen bei Pflegegrad 5
Pflegegeld990 € / Monat
Pflegesachleistung2.299 € / Monat
Tages- und Nachtpflege2.085 € / Monat
Vollstationäre Pflege2.096 € / Monat

Unabhängig davon stehen Ihnen zu

  • 131 € pro Monat – zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote; nicht abgerufene Beträge sind übertragbar (ab Pflegegrad 1)
  • 3.539 € pro Kalenderjahr – gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, seit Juli 2025 zusammengefasst (ab Pflegegrad 2)
  • 42 € pro Monat – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen (ab Pflegegrad 1)
  • 4.180 € je Maßnahme – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche, Treppenlift oder Türverbreiterung (ab Pflegegrad 1)

Stand: August 2026. Die Beträge legt der Gesetzgeber fest und passt sie regelmäßig an. Wir führen sie hier nach – im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Pflegekasse.

Wann wird Pflegegrad 5 vergeben?

Pflegegrad 5 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, in der Begutachtung 90 bis 100 Punkte. Betroffene sind in praktisch allen Bereichen auf Hilfe angewiesen, häufig bettlägerig oder vollständig immobil.

Es gibt zudem eine Sonderregelung: Bei besonderem Bedarf – etwa vollständiger Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine – kann Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten anerkannt werden.

Was jetzt zusammenkommen muss

Bei Pflegegrad 5 ist die Kombination die Regel, nicht die Ausnahme: eine Betreuungskraft im Haushalt für Alltag, Grundpflege, Lagerung und Gesellschaft, dazu ein ambulanter Pflegedienst für die medizinische Behandlungspflege.

Die vollständige technische Ausstattung ist Pflicht: Pflegebett mit Wechseldruckmatratze, Lifter, Transferhilfen, gegebenenfalls Absauggerät. Vieles davon wird über die Kranken- oder Pflegekasse finanziert.

Was eine Betreuung zu Hause hier leistet

Auch wenn medizinisch vieles nötig ist, bleibt der entscheidende Punkt derselbe: Ein Mensch liegt in seinem eigenen Zimmer, hört die vertrauten Geräusche, sieht den Baum vor dem Fenster, den er seit Jahrzehnten kennt. Angehörige können kommen, wann sie wollen, ohne Besuchszeiten.

Gerade in der letzten Lebensphase ist das für viele Familien der wichtigste Grund, die Versorgung zu Hause aufrechtzuerhalten. Auf Wunsch binden wir ein palliatives Team oder einen ambulanten Hospizdienst mit ein.

Und wenn es nicht mehr geht

Es gibt Situationen, in denen zu Hause nicht mehr die richtige Lösung ist – bei durchgehendem nächtlichem Bedarf, bei einer medizinischen Versorgung, die rund um die Uhr Fachpflege erfordert, oder wenn die Wohnsituation es schlicht nicht zulässt.

Diese Einschätzung treffen wir gemeinsam mit Ihnen und ehrlich. Eine Betreuung, die die tatsächliche Lage nicht abbildet, hilft niemandem – am wenigsten dem Menschen, um den es geht.

Sieben Prüffragen vor Ihrer Entscheidung →

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