Pflegegrad 3: Was Ihnen zusteht
Der häufigste Grad bei einer Betreuung rund um die Uhr
Pflegegrad 3 ist in unserer Erfahrung der Grad, bei dem die meisten Familien zum ersten Mal ernsthaft über eine Betreuung rund um die Uhr nachdenken. Die Versorgung durch Angehörige allein lässt sich hier selten noch mit Beruf und eigenem Leben vereinbaren.
Leistungen bei Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit · 47,5 bis unter 70 Punkte in der Begutachtung
| Pflegegeld | 599 € / Monat |
|---|---|
| Pflegesachleistung | 1.497 € / Monat |
| Tages- und Nachtpflege | 1.357 € / Monat |
| Vollstationäre Pflege | 1.319 € / Monat |
Unabhängig davon stehen Ihnen zu
- 131 € pro Monat – zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote; nicht abgerufene Beträge sind übertragbar (ab Pflegegrad 1)
- 3.539 € pro Kalenderjahr – gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, seit Juli 2025 zusammengefasst (ab Pflegegrad 2)
- 42 € pro Monat – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen (ab Pflegegrad 1)
- 4.180 € je Maßnahme – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche, Treppenlift oder Türverbreiterung (ab Pflegegrad 1)
Stand: August 2026. Die Beträge legt der Gesetzgeber fest und passt sie regelmäßig an. Wir führen sie hier nach – im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Pflegekasse.
Wann wird Pflegegrad 3 vergeben?
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, in der Begutachtung 47,5 bis unter 70 Punkte. Unterstützung ist mehrmals täglich erforderlich, häufig auch nachts. Ohne Hilfe funktionieren Körperpflege, Ankleiden und Mahlzeiten nicht mehr zuverlässig.
Bei Demenz liegt hier oft der Punkt, an dem das Weglaufrisiko, nächtliche Unruhe oder die fehlende zeitliche Orientierung eine dauerhafte Anwesenheit nötig machen.
Was zusammenkommt
Neben Pflegegeld beziehungsweise Sachleistungen stehen Ihnen der monatliche Entlastungsbetrag, das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und den barrierefreien Umbau zur Verfügung.
Diese Bausteine lassen sich weitgehend kombinieren. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer Betreuung, die sich rechnet, und einer, die nicht funktioniert – vorausgesetzt, alle Töpfe werden tatsächlich abgerufen.
Betreuungskraft und Pflegedienst zusammen
Ab Pflegegrad 3 kommt häufig medizinische Behandlungspflege hinzu: Wundversorgung, Injektionen, das Stellen von Medikamenten. Das gehört in die Hände einer Pflegefachkraft und nicht zu den Aufgaben einer Betreuungskraft.
Die gute Nachricht: Beides schließt sich nicht aus. Die Betreuungskraft ist rund um die Uhr im Haus und übernimmt Alltag, Grundpflege und Gesellschaft, der Pflegedienst kommt für die medizinischen Aufgaben hinzu und rechnet über die Sachleistung ab.
Was Angehörige oft zu spät merken
Der Übergang ist selten ein einzelnes Ereignis. Er schleicht sich: eine zusätzliche Fahrt pro Woche, ein Anruf im Büro, ein Wochenende, das doch wieder draufgeht. Viele merken erst an der eigenen Erschöpfung, wie weit es gekommen ist.
Wenn Sie an diesem Punkt sind, holen Sie sich Unterstützung – nicht erst, wenn gar nichts mehr geht. Ein Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit darüber, was möglich ist.