Pflegegrad 1: Was Ihnen zusteht
Der Einstieg in die Pflegeversicherung – und warum er sich lohnt, obwohl es kein Pflegegeld gibt
Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt. Weil es kein Pflegegeld gibt, halten viele Familien den Antrag für überflüssig. Das ist ein Irrtum: Gerade dieser Grad öffnet die Türen für Leistungen, die später den Unterschied machen – vor allem beim Umbau der Wohnung.
Leistungen bei Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit · 12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung
| Pflegegeld | – / Monat |
|---|---|
| Pflegesachleistung | – / Monat |
| Tages- und Nachtpflege | – / Monat |
| Vollstationäre Pflege | 131 € / Monat |
Unabhängig davon stehen Ihnen zu
- 131 € pro Monat – zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote; nicht abgerufene Beträge sind übertragbar (ab Pflegegrad 1)
- 3.539 € pro Kalenderjahr – gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, seit Juli 2025 zusammengefasst (ab Pflegegrad 2)
- 42 € pro Monat – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen (ab Pflegegrad 1)
- 4.180 € je Maßnahme – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche, Treppenlift oder Türverbreiterung (ab Pflegegrad 1)
Stand: August 2026. Die Beträge legt der Gesetzgeber fest und passt sie regelmäßig an. Wir führen sie hier nach – im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Pflegekasse.
Wann wird Pflegegrad 1 vergeben?
Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Typisch ist, dass jemand den Alltag im Großen und Ganzen noch allein bewältigt, aber an einzelnen Stellen Unterstützung braucht: beim Treppensteigen, beim Einkaufen, beim Umgang mit Medikamenten oder bei Behördengängen.
In der Begutachtung entspricht das einer Punktzahl von 12,5 bis unter 27. Häufig sind es beginnende Gedächtnisprobleme, nachlassende Beweglichkeit nach einem Sturz oder eine chronische Erkrankung, die den Alltag langsam schwerer macht.
Was besonders wertvoll ist
Zwei Leistungen sollten Sie unbedingt kennen:
- Der Entlastungsbetrag steht Ihnen monatlich zur Verfügung und ist zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote. Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort, sondern lassen sich übertragen.
- Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gilt je Maßnahme – für die bodengleiche Dusche, den Treppenlift, die verbreiterte Tür. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, erhöht sich der Betrag.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden monatlich bezuschusst und kommen zuzahlungsfrei nach Hause.
Der beste Zeitpunkt zum Umbauen
Ein barrierefreies Bad oder ein Treppenlift wird selten dann eingebaut, wenn es bequem ist, sondern meist unter Druck nach einem Sturz. Pflegegrad 1 ist die Gelegenheit, das vorzuziehen: Der Zuschuss steht bereits zur Verfügung, und die Umbauten verhindern genau die Stürze, die sonst zum nächsten Pflegegrad führen.
Wir vermitteln Ihnen die passenden Handwerksbetriebe und sagen Ihnen, wie der Zuschuss beantragt wird.
Braucht es schon eine Betreuung zu Hause?
Bei Pflegegrad 1 in aller Regel noch nicht rund um die Uhr. Sinnvoll sind stundenweise Entlastung, eine Haushaltshilfe oder Angebote zur Alltagsbegleitung – finanzierbar über den Entlastungsbetrag.
Wenn sich abzeichnet, dass der Bedarf wächst, lohnt es sich, frühzeitig zu klären, was später möglich wäre. Ein Gespräch kostet nichts und erspart Ihnen, im Krisenfall unter Zeitdruck entscheiden zu müssen.