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Pflegegrad 2: Was Ihnen zusteht

Ab hier fließt Pflegegeld – und die Betreuung zu Hause wird finanzierbar

5 Min. Lesezeit memoria24

Betreuungskraft und Seniorin am Küchentisch

Pflegegrad 2 ist der Grad, mit dem die Pflegeversicherung richtig zu greifen beginnt. Erstmals gibt es Pflegegeld, erstmals steht das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Für viele Familien ist das der Punkt, an dem eine Betreuung zu Hause rechnerisch überhaupt erst in Frage kommt.

Leistungen bei Pflegegrad 2

erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit · 27 bis unter 47,5 Punkte in der Begutachtung

Monatliche Leistungen bei Pflegegrad 2
Pflegegeld347 € / Monat
Pflegesachleistung796 € / Monat
Tages- und Nachtpflege721 € / Monat
Vollstationäre Pflege805 € / Monat

Unabhängig davon stehen Ihnen zu

  • 131 € pro Monat – zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote; nicht abgerufene Beträge sind übertragbar (ab Pflegegrad 1)
  • 3.539 € pro Kalenderjahr – gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, seit Juli 2025 zusammengefasst (ab Pflegegrad 2)
  • 42 € pro Monat – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen (ab Pflegegrad 1)
  • 4.180 € je Maßnahme – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche, Treppenlift oder Türverbreiterung (ab Pflegegrad 1)

Stand: August 2026. Die Beträge legt der Gesetzgeber fest und passt sie regelmäßig an. Wir führen sie hier nach – im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Pflegekasse.

Wann wird Pflegegrad 2 vergeben?

Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, in der Begutachtung 27 bis unter 47,5 Punkte. Im Alltag heißt das: Hilfe beim Waschen und Ankleiden ist regelmäßig nötig, der Haushalt lässt sich nicht mehr allein führen, Mahlzeiten werden unregelmäßig oder gar nicht mehr zubereitet.

Bei Demenz reicht oft schon eine mittlere Ausprägung, weil die Bereiche Orientierung, Verhalten und Alltagsgestaltung mitbewertet werden – auch wenn körperlich noch vieles geht.

Pflegegeld oder Sachleistung – oder beides?

Sie haben die Wahl. Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege durch Angehörige oder selbst beschaffte Kräfte sichergestellt wird; es wird ausgezahlt und steht frei zur Verfügung. Pflegesachleistungen rechnet dagegen ein ambulanter Pflegedienst direkt mit der Kasse ab.

Beides lässt sich kombinieren. Nutzen Sie zum Beispiel die Hälfte des Sachleistungsbetrags für einen Pflegedienst, bleibt Ihnen die Hälfte des Pflegegeldes. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist genau das Modell, das bei einer 24-Stunden-Betreuung mit ergänzender medizinischer Versorgung greift.

Der Topf, den die meisten übersehen

Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieses Geld steht bereit, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder schlicht, weil sie eine Pause braucht.

Viele Familien lassen diesen Betrag Jahr für Jahr verfallen, weil sie ihn nicht kennen. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag ergibt sich daraus eine erhebliche Summe, die in eine Betreuung fließen kann.

Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag richtig nutzen →

Was das für eine Betreuung zu Hause bedeutet

Ab Pflegegrad 2 ist eine 24-Stunden-Betreuung ein realistisches Modell. Die Leistungen der Pflegekasse decken sie nicht vollständig ab, senken die Eigenbeteiligung aber spürbar – zumal noch die steuerliche Absetzbarkeit hinzukommt.

Was in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnen wir im Beratungsgespräch konkret durch. Dabei schauen wir auch, ob eine Kombination aus Betreuungskraft und Pflegedienst sinnvoll ist.

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