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Pflegegeld: Was Ihnen zusteht und wie Sie es einsetzen

Warum Pflegegeld bei selbst beschaffter Betreuung frei verfügbar ist

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Zwei Frauen gehen gemeinsam Unterlagen durch

Pflegegeld ist die Leistung, über die am häufigsten gesprochen und am meisten falsch verstanden wird. Viele Familien glauben, es sei an Nachweise gebunden oder dürfe nur für bestimmte Zwecke verwendet werden. Beides trifft nicht zu.

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Leistungen je Pflegegrad, monatlich
Leistung Grad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflegegeld 347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung 796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages- und Nachtpflege 721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege 131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

Unabhängig davon stehen Ihnen zu

  • 131 € pro Monat – zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote; nicht abgerufene Beträge sind übertragbar (ab Pflegegrad 1)
  • 3.539 € pro Kalenderjahr – gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, seit Juli 2025 zusammengefasst (ab Pflegegrad 2)
  • 42 € pro Monat – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen (ab Pflegegrad 1)
  • 4.180 € je Maßnahme – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche, Treppenlift oder Türverbreiterung (ab Pflegegrad 1)

Stand: August 2026. Die Beträge legt der Gesetzgeber fest und passt sie regelmäßig an. Wir führen sie hier nach – im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Pflegekasse.

Wer Pflegegeld bekommt

Pflegegeld erhält, wer mindestens Pflegegrad 2 hat und zu Hause versorgt wird – und zwar nicht durch einen ambulanten Pflegedienst, sondern durch Angehörige oder selbst beschaffte Kräfte. Genau das ist bei einer 24-Stunden-Betreuung der Fall.

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Dafür stehen dort der Entlastungsbetrag und die Zuschüsse für Hilfsmittel und Umbau zur Verfügung.

Das Wichtigste: Es ist frei verfügbar

Das Pflegegeld wird auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Es muss nicht abgerechnet, nicht belegt und nicht zweckgebunden ausgegeben werden. Sie können es an eine Betreuungskraft weitergeben, an ein Familienmitglied, oder es für Fahrten und Hilfsmittel einsetzen.

Diese Freiheit ist der Grund, warum Pflegegeld für eine Betreuung zu Hause so gut passt: Es fließt genau dorthin, wo die Versorgung tatsächlich stattfindet.

Was Sie beachten müssen: der Beratungseinsatz

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Beratung übernimmt ein zugelassener Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle.

Der Termin dauert etwa eine Stunde und ist keine Kontrolle im unangenehmen Sinn, sondern soll die Qualität der Pflege sichern und Angehörige unterstützen. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wird der Nachweis versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden – halten Sie die Termine also ein.

Kombinieren statt entscheiden

Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung entscheiden. Nehmen Sie einen Teil der Sachleistung für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, erhalten Sie den nicht genutzten Anteil als Pflegegeld weiter – anteilig berechnet.

Ein Beispiel: Wird die Hälfte des Sachleistungsbetrags für den Pflegedienst verbraucht, bleibt die Hälfte des Pflegegeldes bestehen. Diese Kombinationsleistung ist bei einer 24-Stunden-Betreuung mit ergänzender medizinischer Versorgung der Regelfall.

Was noch dazukommt

Pflegegeld ist nur ein Baustein. Hinzu kommen der monatliche Entlastungsbetrag, das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, der Zuschuss für Pflegehilfsmittel und die Förderung für den barrierefreien Umbau.

In der Summe kommt deutlich mehr zusammen, als die meisten erwarten. Wir gehen das im Beratungsgespräch mit Ihnen durch – Posten für Posten.

Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag →

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