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Pflegen Sie einen Angehörigen?

Was viele Pflegebedürftige nicht wissen: Mit einem Pflegegrad (1–5)* können Sie sich Pflegehilfsmittel, wie z. B. Einmalhandschuhe, Händedesinfektion oder auch Bettschutzunterlagen erstatten lassen.

Mit den zuzahlungsfreien Produkten sollen pflegende Angehörige so finanziell entlastet werden.

Monatlich übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von bis zu 40 €.**                   

*Setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus.
**Privatpatient*innen gehen in Vorleistung und beantragen die Erstattung der Kosten bei ihrer Pflegekasse selbst.

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