Fragen & Antworten zu
Pflegekräften aus Osteuropa
Wenn Sie selbst oder Ihre Lieben plötzlich auf Hilfe zuhause angewiesen sind, dann ist das eine neue und ungewohnte Situation, die mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Hier haben wir Antworten auf die häufigsten Fragen vorab für Sie zusammengestellt. Wir gehen dabei auch ganz spezielle auf unsere Betreuungskräfte aus Polen und Bulgarien ein.
Ist die Beschäftigung osteuropäischer Pflege- und Betreuungskräfte legal?
Ja. Polen ist neben neun weiteren Staaten in Osteuropa seit Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union (EU). Seit dem 1. Mai 2011 gilt für Staatsangehörige aus diesen neuen EU-Beitrittsländern die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit: Polnische und bulgarische Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus EU-Staaten dürfen also ganz legal alte und pflegebedürftige Menschen in ihrem Zuhause in Deutschland unterstützen. Zudem sind polnische Pflegekräfte über den osteuropäischen Kooperationspartner kranken-, sozial- und haftpflichtversichert.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine 24-Stunden-Pflegekraft aufnehmen?
Die osteuropäische Pflegekräfte benötigen ein eigenes möbliertes Zimmer. Es sollte verschließbar sein und nur der Unterbringung der Betreuungskräfte dienen, also beispielsweise nicht noch als Lagerraum genutzt werden. Zudem sollte genügend Tageslicht vorhanden sein. Kost und Logis sind im Rahmen des normalen Verbrauchs frei. Der Zugang zu einem Waschraum und zur Küche muss jederzeit für die polnische Pflegekraft uneingeschränkt möglich sein.
Arbeitet die 24-Stunden Pflegekraft tatsächlich rund um die Uhr?
Die 24-Stunden-Pflege meint zunächst die Bereitschaft, für die zu betreuenden Personen bzw. pflegebedürftigte Angehörige stets verfügbar zu sein. Darunter ist allerdings nicht die permanente aktive Ausübung der Tätigkeiten im Haushalt, sowie der Pflege, Betreuung und Unterstützung der Senioren zu verstehen. Auch die engagierteste Pflegekraft kann nicht rund um die Uhr arbeiten. In der Zeit zwischen 22 und 6.30 Uhr handelt es sich deshalb um Rufbereitschaft, nicht um eine Sitznachtwache. Die wöchentliche Arbeitszeit der vermittelten Pflegekräfte beträgt 40 Stunden. Außerdem muss ihnen eine tägliche Pause von mindestens drei Stunden oder alternativ ein freier Tag pro Woche zugestanden werden.
Wie lange dauert es, bis die Betreuungskraft aus Polen / Bulgarien anreist?
Wenn Sie eine passende Betreuungskraft gefunden und den Dienstleistungsvertrag mit memoria24 unterzeichnet haben, dauert es in der Regel fünf bis sieben Tage, bis die Pflegekraft bei Ihnen zuhause ankommt.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft nicht meinen Vorstellungen entspricht?
Aufgrund des detaillierten Auswahlverfahrens, basierend auf Ihren Wünschen und Anforderungen, sollte dieser Fall gar nicht erst eintreten. Sollten Sie wider Erwarten mit der Auswahl der Pflegekraft aus Polen doch unzufrieden sein, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit beratend zur Seite und vermitteln Ihnen umgehend eine neue Pflege- oder Betreuungskraft. Je nach Sachlage entstehen für Sie dabei Kosten für die An- und Abreise der Kräfte.
Was passiert, wenn die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?
Wenn eine Pflegebedürftige Person, die eine 24h Betreuung zu Hause erhält, ins Krankenhaus muss, z.B. für eine Therapie oder Behandlung, bleibt die Betreuung flexible. Die Familie kann entscheiden, ob die Betreuungskraft im Haus bleibt oder vorübergehend zurück in die Heimat kehrt. Während der Abwesenheit der Pflegekraft entstehen keine Kosten, da der Vertrag für die 24-Stunden-Pflege in dieser Zeit pausiert.
Wie ist die Kündigungsfrist vertraglich geregelt?
Die Verträge mit meinen polnischen Kooperationspartnern können mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und an den entsprechenden Kooperationspartner gerichtet werden. Stirbt die betreute Person, erlischt der Vertrag in der Regel nach sieben Tagen. Während dieser Zeit wird eine schnelle Abreise der Pflegekräfte in die Wege geleitet.
Warum ist die Arbeit mit einer Agentur sinnvoll?
Wir nehmen Ihnen viel Arbeit ab bei der Vermittlung eines seriösen Pflegeagentur. Grade bei einer 24 Stunden Betreuung ist es sehr wichtig, dass Sie sich auf die Pflege und Betreuung zu Hause verlassen müssen. Es passiert oft, dass eine „schwarz angestellte“ Person, von heut auf morgen das Haus verlässt und Sie stehen wieder allein von einem Problem. Das passiert Ihnen bei einer Zusammenarbeit mit memoria24 nicht. Natürlich können wir niemandem zwingen zu bleiben – wenn die Chemie nicht stimmt, aber unsere 24h Betreuungskräfte sind vertraglich an eine zweiwöchige Kündigung gebunden und in dieser Zeit werden wir Ihnen eine adäquate neue polnische Pflegekraft anfordern und entsenden können. So ist ein reibungsloser Ablauf bei der Pflege und Seniorenbetreuung sichergestellt.
Was ist eine A1-Bescheinigung? Und weshalb es ohne diese nicht geht?
Als Nachweis für die 100% legale Beschäftigung der 24 Stunden Pflegekräfte bekommen Sie von uns das so genannte „A1-Formular“. Die Bescheinigung bestätigt, dass unser Pflegepersonal bei dem polnischen „ZUS“ – Sozialversicherungsträger: Sozial-, Kranken- und Rentenversichert ist. Im Fall der Kontrolle vom deutschen Zoll, brauchen Sie nur das entsprechende Dokument vorzeigen um die legale Beschäftigung für die Pflege und Betreuung nachzuweisen.
Was unsere Kunden sagen
„Dank Ihrer Unterstüzung kann meine Mutter (Jahrgang 1929) trotz ihrer Krankheit ein erfülltes und glückliches Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen“
„Es war für uns eine große Erleichterung mit Ihnen zu arbeiten.
Nochmals vielen Dank für alles“
„Wir sind der Agentur memoria24 für die angebotene Dienstleistung
sehr dankbar und waren mit Ihrer professionellen Unterstüzung sehr
zufrieden“